Künzelsau-Ingelfingen

Der Faktencheck zum 1. Mai: Der Mindestlohn ist da!

Veröffentlicht am 30.04.2015 in Pressemitteilungen

Der Mindestlohn ist da. Denn Arbeit verdient Respekt, Anerkennung und einen ordentlichen Lohn. Seit dem 1. Januar 2015 wird in ganz Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde gelten. Zugleich können Tarifverträge leichter allgemein verbindlich werden. Tarifpartner können branchenspezifisch tarifliche Mindestlöhne auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aushandeln und auf die gesamte Branche erstrecken. Das stärkt die Tarifautonomie.

 

Grafik: 5 Fakten Mindestlohn. 86% der Bevölkerung für Mindestlohn

Die Höhe des Mindestlohns wird künftig in regelmäßigen Abständen von einer Kommission der Tarifpartner überprüft und angepasst – erstmals zum 1. Januar 2017. Die Mindestlohnkommission soll sich bei ihren Entscheidungen an der Entwicklung der Tariflöhne orientieren, um einen angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen.

Grafik: 5 Fakten Mindestlohn. Die Arbeitslosenzahlen sanken auf 2,9 Millionen

Gerechter Lohn für gute Arbeit

  • fairer Wettbewerb statt Lohndumping
  • Tarifflucht wird gestoppt
  • Stärkung der Kaufkraft und der Konjunktur

Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 

Grafik: 5 Fakten zum Mindestlohn. Es gab keine nennenswerten Preisveränderungen.

Er gilt auch für Mini-Jobs. Repräsentative Arbeitgeber und Gewerkschaften können tarifvertraglich Abweichungen bis Ende 2016 vereinbaren. Ab dem 1. Januar 2017 muss aber der Mindestlohn von 8,50 Euro in allen Branchen eingehalten werden.Nicht unter den Anwendungsbereich des Mindestlohns fallen Ehrenamtliche, Pflicht- und kurzfristige Orientierungspraktika sowie Jugendliche unter 18 Jahren ohne Ausbildung. Und für Langzeitarbeitslose gilt der Mindestlohn erst nach sechs Monaten Beschäftigung.

Grafik: 5 Fakten zum Mindestlohn. Der Einzelhandel verzeichnete ein Umsatzplus.

Die Tarifbindung geht dramatisch zurück. Nur noch 58 Prozent der Beschäftigten arbeiten in einem tarifgebundenen Betrieb, in den 90er-Jahren waren es noch 74 Prozent. Deswegen wollen wir Tarifverträge leichter allgemein verbindlich machen. Davon profitieren die Beschäftigten, die so besser bezahlt werden, und die ehrlichen Unternehmen, die sich an Tarifverträge halten. Sie können nicht durch schlechte Löhne unterboten werden.

Fakten zum Mindestlohn

  • Mindestlohn 8,50 € ab 2015
  • Übergangsfrist zur Stärkung der Tarifbindung
  • Höhere Löhne für 4 Millionen Beschäftigte
  • Gute Tariflöhne für mehr Menschen
 

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