Künzelsau-Ingelfingen

Das Pflegestärkungsgesetz II kommt!

Veröffentlicht am 18.10.2015 in Pressemitteilungen

Gute Pflege für alle

Das neue Pflegestärkungsgesetz II eröffnet etwa 500.000 Menschen einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, der ihnen bislang verwehrt war. Die SPD hat durchgesetzt, dass zusätzliche Milliarden bereitstehen, um Pflegebedürftige, Demenzkranke und pflegende Angehörige mit deutlich besseren Leistungen zu unterstützen.

Es ist die größte Pflegereform seit 20 Jahren: Das Pflegestärkungsgesetz ist seit Januar 2015 in Kraft. Davon profitieren 2,5 Millionen Pflegebedürftige mit Leistungsverbesserungen im Umfang von 2,4 Milliarden Euro allein 2015. Angehörige erhalten Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz, mehr Flexibilität bei der Betreuungszeit und zinslose Darlehen.

Der nächste Reformschritt folgt: das Pflegestärkungsgesetz II - zusätzlich 5 Milliarden Euro jährlich (ab 2017).

Das sind die wichtigsten Verbesserungen durch das Pflegestärkungsgesetz II:

  • Die bisherigen drei Pflegestufenwerden durch fünf Pflegegrade ersetzt. So kann derindividuelle Bedarf an Pflegeunterstützung genauer ermittelt werden. Das heißt auch: Die Unterstützung beginnt deutlich früher als bisher. Menschen mit Pflegegrad 1 haben zwar noch keinen erheblichen Unterstützungsbedarf, wünschen sich aber zum Beispiel eine Pflegeberatung oder sie benötigen altersgerechte Umbauten in ihrem Zuhause.

 

  • Alle Pflegebedürftigen erhalten gleichberechtigt Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung – nicht länger nur Personen mit körperlichen Einschränkungen, sondern auch alle, die an Demenzerkrankt sind oder durch psychische Leiden Pflege benötigen.
  • Es werden verstärkt Hilfen zum Erhalt der Selbständigkeit („Reha vor Pflege“) bereitgestellt,um Menschen auch in der letzten Lebensphase noch Lebensqualität zu gewährleisten.Der pflegebedingte Eigenanteilbei stationärer Betreuung richtet sich nicht länger nach der Pflegeeinstufung, sondern wird im Bundesdurchschnitt bei rund 580 Euro im Monat liegen.
  • Alle, die bereits Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten, werden diese weiterhin mindestens in gleichem Umfang erhalten – die meisten sogar deutlich mehr.
 

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